Steigende Energiepreise sind ein „Schlag ins Gesicht“
Die FDP Lippstadt stellt eine Anfrage zur Haltung der Stadt als Gesellschafter der Stadtwerke Lippstadt zur Preisgestaltung der Grundversorgungstarife für Strom und Gas.
Nach zwei Jahren Pandemie seien die steigenden Energiepreise „für viele Menschen ein Schlag ins Gesicht“, sagt auch Jürg Haseloff vom FDP Stadtverband Lippstadt. Die FDP-Fraktion werde sich für erste Entlastungen einsetzen und stellt zunächst einmal eine Anfrage an die Stadt.
Beschlussantrag / Anfrage (siehe Anhang):
Die Stadt Lippstadt als Gesellschafter der Stadtwerke Lippstadt wird aufgefordert, Ihre Haltung zur Preisgestaltung der Grundversorgungstarife für Strom und Gas wie folgt im Einzelnen darzulegen:
a) Welche Politik verfolgt die Stadt in Bezug auf die Ausgestaltung der Grundversorgungstarife vor dem Hintergrund der aktuellenDifferenzierung für Neu- und Bestandskunden und hat die Stadt hierzu den Stadtwerken Vorgaben gemacht?
b) Wie sieht die Kalkulation der Grundversorgungstarife aus?
c) Wie stehen die Stadtwerke Lippstadt im Vergleich zu anderen, vor allem kommunalen Grundversorgern hinsichtlich der Tarifgestaltung da?
d) Gibt es seitens der Stadt Initiativen, sich mit anderen Kommunen zu einer an sozialen Kriterien ausgerichteten Strompreisgestaltung vor allem für Verbraucher, die in die Grundversorgung zurückfallen, abzustimmen?
e) Gibt es Bestrebungen, die in die Grundversorgung zurückgefallenen Verbraucher längerfristig wieder als feste Kunden der Stadtwerke zu gewinnen?
Begründung:
Seit Herbst 2021 steigen die Großhandels- und Endverbraucherpreise für Energie bundesweit teils erheblich. Modellrechnungen ergeben Mehrbelastungen für Haushalte bis zu mehr als 50% pro Jahr. Politiker aller Parteien machen sich für eine Entlastung der Verbraucher, vor allem der Verbraucher mit niedrigeren Haushaltseinkommen stark. Energiekosten entwickeln neue soziale Sprengkraft.
Einher mit der Preisentwicklung geht eine Situation, in der sich die Kunden alternativer Anbieter mit unterschiedlichen Begründungen vor die kurzfristige Kündigung Ihrer Lieferverträge durch die Anbieter gestelltsehen. Diese Energiekunden fallen dann liefertechnisch in die Grundversorgung durch die lokalen Anbieter, in Lippstadt die Stadtwerke zurück.
Über die Homepage der Stadtwerke werden Neukunden überhaupt nur Grundversorgungstarife oder „Preisnachlässe in Verbindung mit 3-Jahresverträgen“ angeboten. Diese Grundversorgungstarife (ab 14.12.2021) liegen in den Konditionen (siehe Anlage) signifikant höher als die Grundversorgungstarife für Bestandskunden (bis 13.12.2021).