Photovoltaik in der Altstadt

Liberale Gestaltungssatzung

Nach dem Antrag der FDP Fraktion zur Überarbeitung der Gestaltungs- & Werbesatzung vor fast 2 Jahren kommt mit einem neuen Antrag endlich Bewegung in die Sache. In der Energiekrise besonders wichtige Photovoltaikanlagen sollen endlich auch in der Altstadt möglich sein.

Denkmalschutz und Erscheinungsbild sollen in Lippstadt nicht länger grundsätzlich höher bewertet werden als sauberer Sonnenstrom, der aus auf einsehbaren Altstadt-Dächern installierten Solaranlagen (Photovoltaik/Solarthermie) stammt. Das geht aus einem Antrag hervor, den die Fraktionschefs Peter Cosack (CDU), Thomas Morfeld (SPD) und Godehard Pöttker (FDP) für die Ratssitzung am 21. November bei der Verwaltung eingereicht haben.

„Photovoltaik fördern, Gestaltungssatzung sofort liberalisieren“, lautet der Appell des Trios, in dem durchaus auch Kritik an der Verwaltung mitschwingt. Schließlich war auf Initiative der FDP schon im Februar 2021 „eine Kommission zur „zeitgemäßen Überarbeitung der Gestaltungs- und der Werbesatzung ins Leben gerufen worden“, wie es im Antrag heißt. „Ein Jahr lang ist aber nichts passiert“, erklärte Pöttker auf Patriot-Nachfrage. „Wir wollen die Blockade im Stadthaus mit diesem Antrag lösen. Die Gestaltung war in der Verwaltung bislang doch sehr auf Bewahrung ausgelegt“, führte er fort.

Laut Antrag sollen Aufdach-Solaranlagen künftig in der gesamten Altstadt möglich sein. Aufgeständerte Sollektoren dagegen sollen nicht gestattet werden. Die Kollektoren müssen laut Antrag in gleicher Neigung installiert werden wie die Dachfläche selbst. Notwendige Leitungen sollen darüber hinaus im Gebäude und nicht über Fassade und Dach verlegt werden. Denkmalschutz soll überdies kein Grund sein, die Genehmigung zu verweigern.