Corona: FDP kämpft für weitere Lockerungen

Ein Leben mit Corona muss möglich sein

Leben mit Corona.
Dafür haben wir, habe ich, seit Wochen und Monaten gekämpft, immer wieder, nie aufgegeben.

Keine Schließungen mehr - In NRW kehrt mehr Normalität zurück
Für Gesundheitsminister Laumann ist es eine «Zeitenwende»:
Nordrhein-Westfalen verabschiedet sich von den komplizierten
Corona-Einschränkungen. Das gesellschaftliche Leben für die Millionen
geimpften oder genesenen Menschen wird ab Freitag leichter.

Düsseldorf: Nordrhein-Westfalen macht nach den langen
Corona-Einschränkungen einen großen Schritt in Richtung Normalität
zurück. Geimpften, genesenen und getesteten Menschen stehen künftig
auch bei höheren Ansteckungszahlen viele Angebote des
gesellschaftlichen Lebens weiter offen. Einen neuen Lockdown
angesichts der wieder steigenden Corona-Neuinfektionen schloss
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag aus.

Ein Lockdown lasse sich angesichts der vielen geimpften Menschen und
flachen Krankheitsverläufe «in keiner Art und Weise mehr
rechtfertigen». Den vielen geimpften Menschen dürfe der Staat keine
Einschränkungen mehr machen.

Nicht-Geimpfte müssen sich dagegen auf mehr Corona-Tests einstellen,
um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Laumann sprach
von einer «Zeitenwende», weil vielen Menschen die Freiheiten wieder
zurückgegeben werden könnten.

CORONA-SCHUTZVERORDNUNG: Die Corona-Regeln werden vereinfacht. Als
einzige Kennziffer bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz 35, ab der die
«3G-Regeln» (geimpft, genesen oder getestet) zum Beispiel für Besuche
in der Innengastronomie gelten. Zuvor hatte es in NRW mehrere
Inzidenzstufen mit komplizierten Öffnungsregeln gegeben. Die neue
Verordnung gilt zunächst bis zum 17. September.

«3G-REGEL»: Ab diesem Freitag müssen Menschen in NRW bei einer
Sieben-Tage-Inzidenz über 35 für einen Besuch der Innengastronomie,
Hotelübernachtungen oder beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder
genesen sein. Diese Regel wird auch für Veranstaltungen in
Innenräumen, körpernahe Dienstleistungen und Großveranstaltungen im
Freien ab 2500 Personen angewendet.

Die Regel greift dann, wenn die Inzidenz entweder in einem Kreis oder
einer kreisfreien Stadt oder landesweit an fünf Tagen hintereinander
bei 35 oder darüber liegt. Landesweit lag die Zahl der
Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen am
Dienstag in NRW schon bei 58,8.

In Clubs und Diskotheken, bei Tanzveranstaltungen und bei privaten
Feiern mit Tanz reicht kein Schnelltest mehr, sondern es muss ein
PCR-Test vorgelegt werden. Gleiches gilt bei sexuellen
Dienstleistungen.

Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt die
«3G-Regel» generell, also auch bei niedrigeren Inzidenzen.
Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihre Teilnahme an den
verbindlichen Schultestungen als getestet. Sie müssen nur ihren
Schülerausweis vorlegen.

MASKE: Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie im Handel und in
Innenräumen bleibt bis auf wenige Ausnahmen etwa am Tisch im
Restaurant bestehen. Auch bei Großveranstaltungen draußen oder großen
Menschenansammlungen bleibt die Maske Pflicht.

IMPFUNGEN AB 12 JAHREN: Nach dem Votum der Ständigen Impfkommission
zu Corona-Impfungen für alle Kinder ab zwölf Jahren sollen auch die
Impfzentren in NRW Angebote machen. Schulen können Termine in den
Impfzentren vereinbaren. Laumann verwies außerdem auf die bereits
laufenden Impfungen bei den Kinder- und Hausärzten.

Bisher waren spezielle Impfangebote für Schüler in den Impfzentren
und Schulen nur für die Sekundarstufe II vorgesehen. Die Möglichkeit
zum Schulbesuch werde weiterhin natürlich nicht vom Impfstatus
abhängen, betonte das NRW-Schulministerium erneut. Allerdings müssten
vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler nicht
mehr an den Corona-Tests in den Schulen teilnehmen.

IMPFZENTREN: Die Impfzentren in den Kreisen und kreisfreien Städten
werden wie geplant Ende September aufgelöst. An ihre Stelle treten in
jeder Kommune sogenannte «koordinierende Covid-Impfeinheiten», so
Laumann. Die vom Land finanzierten Koordinationsstellen sollen vor
Ort dezentrale Impfaktionen etwa in Vereinsheimen oder Turnhallen und
auch Auffrischungsimpfungen in Altenheimen organisieren.

AUFFRISCHUNGSIMPFUNGEN: In den Pflegeeinrichtungen und bei den
Menschen über 80 Jahren sollten die Auffrischungsimpfungen praktisch
ab sofort über Hausärzte starten, wenn die Zweitimpfung sechs Monate
zurückliegt. Auch die Menschen, die zuhause gepflegt werden, sollen
von den Hausärzten die Impfungen bekommen.

Auffrischungsimpfungen für Menschen, die mit Vektor-Impfstoffen wie
Astrazeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden, sollen frühestens
sechs Monate nach der Zweit- bzw. Einfachimpfung stattfinden. Das ist
bei Astrazeneca frühestens ab Ende Oktober der Fall. Die Menschen
könnten sich an die niedergelassenen Ärzte wenden und sollten mit
Moderna oder Biontech geimpft werden. Auch bei den Menschen, die
jünger als 80 Jahre sind, seien Auffrischungsimpfungen zu erwarten,
ähnlich wie bei der Grippe-Impfung, sagte der Aachener
Intensivmediziner Gernot Marx, der auch Präsident der Deutschen
Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin ist.
Es gebe aber derzeit noch keine medizinischen Aussagen zu der Frage
des Zeitpunkts.

IMPF-APPELL: Der Intensivmediziner Gernot Marx rief gemeinsam mit
Laumann angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen
eindringlich dazu auf, sich möglichst bald impfen zu lassen. «Wir
sind noch nicht über dem Berg», sagte Marx. Um einen deutlichen
Anstieg der Zahlen im Herbst und Winter zu verhindern, müssten sich
in den kommenden Wochen noch deutlich mehr Menschen impfen lassen.
Wer vollständig geimpft sei, sei vor schweren Verläufen wirksam
geschützt. Laumann sagte: «Es war noch nie so unkompliziert, sich
impfen zu lassen, wie jetzt.»

STATISTIK: Zwar sind rund 80 Prozent der über 16-Jährigen in NRW
geimpft. Aber rund drei Millionen Menschen im Alter über 16 seien
damit noch nicht geimpft, sagte Laumann. Die Hälfte von ihnen müsse
noch überzeugt werden, um eine Quote von 90 Prozent zu erreichen.
dpa dot aus vd yynwd z2 amu 17.08.2021 16:52

 

Hotel- und Gaststättenverband begrüßt neue Corona-Regeln in NRW

Neuss (dpa) - Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) NRW
hat die neuen Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen begrüßt. Vor allem
dass Gastronomie und Hotellerie unabhängig von Inzidenzwerten
geöffnet bleiben sollen, stieß bei den Gastronomen auf Zustimmung.
«Das verspricht die deutlich bessere Offenbleibe-Perspektive und
Planungssicherheit, die unsere Unternehmen wie unsere Beschäftigten
so dringend benötigen und seit langem gefordert haben», erklärte
Haakon Herbst, Regionalpräsident des Dehoga Nordrhein-Westfalen am
Dienstag in Neuss.

Erfreulich sei auch, dass es jetzt eine Öffnungsperspektive für Clubs
und Diskotheken gebe. Der Verband befürchtet aber, dass die
verschärften und damit teureren Testanforderungen zu weniger
Besuchern in Clubs und Diskotheken oder Partys als möglich führen
werden.

Ab kommenden Freitag müssen Menschen in NRW bei einer 7-Tage-Inzidenz
über 35 für einen Besuch der Innengastronomie, bei einer
Hotelübernachtung oder beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder
genesen sein. Diese «3G»-Regel soll zunächst bis zum 17. September
gelten, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag mitteilte. Für
Clubs und Diskotheken reicht allerdings kein Schnelltest, sondern es
muss ein PCR-Test vorgeleget werden.