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Corona: FDP kämpft für weitere Lockerungen

Christof Rasche: „Keine Schließungen mehr“

Ein Leben mit Corona muss möglich sein

Leben mit Corona.

Dafür haben wir, habe ich, seit Wochen und Monaten gekämpft, immer wieder, nie aufgegeben.

Keine Schließungen mehr - In NRW kehrt mehr Normalität zurück

Für Gesundheitsminister Laumann ist es eine «Zeitenwende»:

Nordrhein-Westfalen verabschiedet sich von den komplizierten

Corona-Einschränkungen. Das gesellschaftliche Leben für die Millionen

geimpften oder genesenen Menschen wird ab Freitag leichter.

Düsseldorf: Nordrhein-Westfalen macht nach den langen

Corona-Einschränkungen einen großen Schritt in Richtung Normalität

zurück. Geimpften, genesenen und getesteten Menschen stehen künftig

auch bei höheren Ansteckungszahlen viele Angebote des

gesellschaftlichen Lebens weiter offen. Einen neuen Lockdown

angesichts der wieder steigenden Corona-Neuinfektionen schloss

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag aus.

Ein Lockdown lasse sich angesichts der vielen geimpften Menschen und

flachen Krankheitsverläufe «in keiner Art und Weise mehr

rechtfertigen». Den vielen geimpften Menschen dürfe der Staat keine

Einschränkungen mehr machen.

Nicht-Geimpfte müssen sich dagegen auf mehr Corona-Tests einstellen,

um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Laumann sprach

von einer «Zeitenwende», weil vielen Menschen die Freiheiten wieder

zurückgegeben werden könnten.

CORONA-SCHUTZVERORDNUNG: Die Corona-Regeln werden vereinfacht. Als

einzige Kennziffer bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz 35, ab der die

«3G-Regeln» (geimpft, genesen oder getestet) zum Beispiel für Besuche

in der Innengastronomie gelten. Zuvor hatte es in NRW mehrere

Inzidenzstufen mit komplizierten Öffnungsregeln gegeben. Die neue

Verordnung gilt zunächst bis zum 17. September.

«3G-REGEL»: Ab diesem Freitag müssen Menschen in NRW bei einer

Sieben-Tage-Inzidenz über 35 für einen Besuch der Innengastronomie,

Hotelübernachtungen oder beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder

genesen sein. Diese Regel wird auch für Veranstaltungen in

Innenräumen, körpernahe Dienstleistungen und Großveranstaltungen im

Freien ab 2500 Personen angewendet.

Die Regel greift dann, wenn die Inzidenz entweder in einem Kreis oder

einer kreisfreien Stadt oder landesweit an fünf Tagen hintereinander

bei 35 oder darüber liegt. Landesweit lag die Zahl der

Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen am

Dienstag in NRW schon bei 58,8.

In Clubs und Diskotheken, bei Tanzveranstaltungen und bei privaten

Feiern mit Tanz reicht kein Schnelltest mehr, sondern es muss ein

PCR-Test vorgelegt werden. Gleiches gilt bei sexuellen

Dienstleistungen.

Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt die

«3G-Regel» generell, also auch bei niedrigeren Inzidenzen.

Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihre Teilnahme an den

verbindlichen Schultestungen als getestet. Sie müssen nur ihren

Schülerausweis vorlegen.

MASKE: Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie im Handel und in

Innenräumen bleibt bis auf wenige Ausnahmen etwa am Tisch im

Restaurant bestehen. Auch bei Großveranstaltungen draußen oder großen

Menschenansammlungen bleibt die Maske Pflicht.

IMPFUNGEN AB 12 JAHREN: Nach dem Votum der Ständigen Impfkommission

zu Corona-Impfungen für alle Kinder ab zwölf Jahren sollen auch die

Impfzentren in NRW Angebote machen. Schulen können Termine in den

Impfzentren vereinbaren. Laumann verwies außerdem auf die bereits

laufenden Impfungen bei den Kinder- und Hausärzten.

Bisher waren spezielle Impfangebote für Schüler in den Impfzentren

und Schulen nur für die Sekundarstufe II vorgesehen. Die Möglichkeit

zum Schulbesuch werde weiterhin natürlich nicht vom Impfstatus

abhängen, betonte das NRW-Schulministerium erneut. Allerdings müssten

vollständig geimpfte oder genesene Schülerinnen und Schüler nicht

mehr an den Corona-Tests in den Schulen teilnehmen.

IMPFZENTREN: Die Impfzentren in den Kreisen und kreisfreien Städten

werden wie geplant Ende September aufgelöst. An ihre Stelle treten in

jeder Kommune sogenannte «koordinierende Covid-Impfeinheiten», so

Laumann. Die vom Land finanzierten Koordinationsstellen sollen vor

Ort dezentrale Impfaktionen etwa in Vereinsheimen oder Turnhallen und

auch Auffrischungsimpfungen in Altenheimen organisieren.

AUFFRISCHUNGSIMPFUNGEN: In den Pflegeeinrichtungen und bei den

Menschen über 80 Jahren sollten die Auffrischungsimpfungen praktisch

ab sofort über Hausärzte starten, wenn die Zweitimpfung sechs Monate

zurückliegt. Auch die Menschen, die zuhause gepflegt werden, sollen

von den Hausärzten die Impfungen bekommen.

Auffrischungsimpfungen für Menschen, die mit Vektor-Impfstoffen wie

Astrazeneca oder Johnson & Johnson geimpft wurden, sollen frühestens

sechs Monate nach der Zweit- bzw. Einfachimpfung stattfinden. Das ist

bei Astrazeneca frühestens ab Ende Oktober der Fall. Die Menschen

könnten sich an die niedergelassenen Ärzte wenden und sollten mit

Moderna oder Biontech geimpft werden. Auch bei den Menschen, die

jünger als 80 Jahre sind, seien Auffrischungsimpfungen zu erwarten,

ähnlich wie bei der Grippe-Impfung, sagte der Aachener

Intensivmediziner Gernot Marx, der auch Präsident der Deutschen

Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin ist.

Es gebe aber derzeit noch keine medizinischen Aussagen zu der Frage

des Zeitpunkts.

IMPF-APPELL: Der Intensivmediziner Gernot Marx rief gemeinsam mit

Laumann angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen

eindringlich dazu auf, sich möglichst bald impfen zu lassen. «Wir

sind noch nicht über dem Berg», sagte Marx. Um einen deutlichen

Anstieg der Zahlen im Herbst und Winter zu verhindern, müssten sich

in den kommenden Wochen noch deutlich mehr Menschen impfen lassen.

Wer vollständig geimpft sei, sei vor schweren Verläufen wirksam

geschützt. Laumann sagte: «Es war noch nie so unkompliziert, sich

impfen zu lassen, wie jetzt.»

STATISTIK: Zwar sind rund 80 Prozent der über 16-Jährigen in NRW

geimpft. Aber rund drei Millionen Menschen im Alter über 16 seien

damit noch nicht geimpft, sagte Laumann. Die Hälfte von ihnen müsse

noch überzeugt werden, um eine Quote von 90 Prozent zu erreichen.

dpa dot aus vd yynwd z2 amu 17.08.2021 16:52

 

Hotel- und Gaststättenverband begrüßt neue Corona-Regeln in NRW

Neuss (dpa) - Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) NRW

hat die neuen Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen begrüßt. Vor allem

dass Gastronomie und Hotellerie unabhängig von Inzidenzwerten

geöffnet bleiben sollen, stieß bei den Gastronomen auf Zustimmung.

«Das verspricht die deutlich bessere Offenbleibe-Perspektive und

Planungssicherheit, die unsere Unternehmen wie unsere Beschäftigten

so dringend benötigen und seit langem gefordert haben», erklärte

Haakon Herbst, Regionalpräsident des Dehoga Nordrhein-Westfalen am

Dienstag in Neuss.

Erfreulich sei auch, dass es jetzt eine Öffnungsperspektive für Clubs

und Diskotheken gebe. Der Verband befürchtet aber, dass die

verschärften und damit teureren Testanforderungen zu weniger

Besuchern in Clubs und Diskotheken oder Partys als möglich führen

werden.

Ab kommenden Freitag müssen Menschen in NRW bei einer 7-Tage-Inzidenz

über 35 für einen Besuch der Innengastronomie, bei einer

Hotelübernachtung oder beim Sport in Hallen getestet, geimpft oder

genesen sein. Diese «3G»-Regel soll zunächst bis zum 17. September

gelten, wie das Gesundheitsministerium am Dienstag mitteilte. Für

Clubs und Diskotheken reicht allerdings kein Schnelltest, sondern es

muss ein PCR-Test vorgeleget werden.